N A B I S Y
News zum Thema Web-Anwendung "Nabisy"
Die umfassende Zertifizierung und Dokumentation von Biodiesel
Vom Feld bis in den Tank und wieder zurück
Seit dem Beginn des Jahres 2011 dürfen in Deutschland nur noch Biokraftstoffe verkauft werden, wenn die dafür verwendeten Energiepflanzen nachweislich nachhaltig angebaut wurden. Mit der “Biokraftstoffnachhaltigkeits-Verordnung”... weiterlesenDas Energie-Handelshaus Carl Büttner Mineralöl-GmbH ist Europas führender Spediteur für Biodiesel
System für nachhaltigen Rapsanbau läuft
Deutschland 06. Mai 2011 Aktuell steht der Raps wieder auf Feldern in ganz Europa. Die Pflanzen blühen in einem kräftigen gelb und aus ihnen wird nach der Ernte Rapsöl gewonnen. Seit diesem Jahr bekommt die Ernte erstmals einen... weiterlesenNachhaltigkeitsverordnung
Nachhaltigkeits-Teilnachweise mit Web-Anwendung "Nabisy" des BLE
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die Web-Anwendung "Nabisy" zur Beantragung von Nachhaltigkeits-Teilnachweisen freigeschaltet. Anträge können von Inhabern von Nachhaltigkeitsnachweisen oder... weiterlesenVon: ble.de
Präsentation Vta biofuels neutral-v1
Hier sehen Sie die Präsentation "Konzept zur Umsetzung der Biofuels Nachhaltigkeitsverordnung".
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Wenn Sie Fragen zur Präsentation haben oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an VTA Biofuels.
Die Kontakdaten finden Sie hier.
Biofuels
Das Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG) vom 26.10.2006, das zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Mineralölwirtschaft, einen festen und anwachsenden Mindestanteil von Biokraftstoffen in den Verkehr zu bringen. Im Gesetz ist nicht festgelegt, in welcher Form der Anteil in den Markt genommen werden soll. Vielmehr hat jeder Unternehmer, der Otto- oder Dieselkraftstoffe in den Verkehr bringt (Entfernung aus einem Steuerlager ohne dass sich ein Steueraussetzungsverfahren anschließt), durch Festsetzung von Pönalen bei Nichterfüllung ein Interesse, zu gewährleisten, dass die von ihm vertriebene Menge von Kraftstoffen den für das jeweilige Jahr gesetzlich vorgesehenen Prozentsatz an Biokraftstoffen enthält. Das kann durch Beimischung zu den vertriebenen Mineralölprodukten erfolgen, aber auch durch getrennten Vertrieb der Biokraftstoffe durch zu diesem Zweck beauftragte dritte Unternehmen.
Dieser Anforderung und auch der dazu notwendigen Nachweispflicht kommt die Mineralölindustrie bereits seit 2007 nach. Durch die „Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung) vom 30. September 2009 werden die Dokumentationsanforderungen nun massiv verschärft. Soll ein Liter Biokraftstoff auf die Quote angerechnet werden, so muss nachgewiesen werden, dass dieser Biokraftstoff nachhaltig erzeugt wurde und gegenüber dem fossilen Kraftstoff ein geringeres Treibhausgasminderungspotential (THG-MP) ausweist.
Im Leitfaden der Nachhalteitsverordnung wird die Lieferkette für Biomasse bzw. Biokraftstoffe dabei in die Stufen „Herstellung“, „Lieferung“ und „Verwendung“ unterteilt. Die Berechnung des THG-MP sowie die Nachweiserbringung für den produzierten Reinbiokraftstoff obliegen den Herstellern und Lieferanten der Biomasse bzw. Biokraftstoffe. Sie müssen dafür sorgen, dass nachhaltig erzeugte Ware zukünftig durch einen Nachhaltigkeitsnachweis als nachhaltig erklärt wird. Entsprechende Nachweise müssen elektronisch in einer von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bereitgestellten Internetanwendung (Nabisy) verwaltet werden. Dabei werden 2 Arten von Nachweisen unterschieden:
- Nachweise mit ausgewiesenem THG-MPBiokraftstoffe aus neuen Anlagen müssen mindestens 35% weniger CO2 freisetzen als fossile Öle (in der gesamten Herstellungs- und Lieferkette)
- Nachweise für Biokraftstoffe aus Altanlagen (Inbetriebnahmedatum vor dem 23.01.2008)Bestehende (Alt-)Anlagen müssen den Wert erst ab 01.04.2013 erfüllen.
Für den gesamten Mineralölsektor als Verwender der Biokraftstoffe ergibt sich nun die zusätzliche Dokumentationspflicht, dass die komplette anzurechnende Biomenge durch Nachhaltigkeitsnachweise belegt sein muss. Da aber die Quotenanrechnung erst bei der versteuerten „in den Verkehr Bringung“ zum Tragen kommt, muss der Einsatz nachhaltiger Biomasse über die gesamte Handelskette der Mineralölprodukte belegt werden. Das führt bei allen Beteiligten in der Kette zu massiven administrativen Mehraufwendungen, da neben der bisher schon obligatorischen Führung einer Biomengenbilanz zusätzlich eine Nachhaltigkeitsnachweisverwaltung erforderlich ist.
Die Verwaltung von Nachhaltigkeitsnachweisen und Nachhaltigkeitsteilnachweisen basiert auf der von jedem Marktteilnehmer zu führenden Biomengenbilanz. Für alle erhaltenen Biokraftstoffe erhält er Nachhaltigkeitsnachweise, deren ausgewiesenen Mengen seinem Bestand gutgeschrieben werden. Gibt er Biokraftstoffe an andere Teilnehmer weiter, ohne diese versteuert in den Verkehr zu bringen, so muss er Nachhaltigkeitsteilnachweise in der entsprechenden Menge an seine Kunden übergeben. Die Menge wird dann seinem Bestand abgezogen. Nachweise für Mengen, die versteuert in den Verkehr gebracht werden, verbleiben im Bestand und werden bei der Anmeldung von der Biokraftstoffquotenstelle berücksichtigt.
Da schon für 2011 nur noch nachhaltige Biokraftstoffe auf die Quote angerechnet werden dürfen, stellt sich deren rechtzeitige Einlagerung als absolute Notwendigkeit dar. Zum 01. Januar 2011 müssen alle Bestände in Lagern und Raffinerien gedreht (alte verbraucht und neue eingelagert) sein. Das ist insofern ein großes Problem, da derzeit nicht sichergestellt ist, ob rechtzeitig und ausreichend als nachhaltig deklarierte Ware am Markt verfügbar sein wird.
In der Mineralölwirtschaft sind alle Unternehmen betroffen, wie z.B.:
- Raffinerien
- Steuerlagerinhaber(Tanklagerbetreiber, Mineralölhandel und –vertrieb)Im Folgenden werden die Auswirkungen bzw. notwendige Maßnahmen kurz skizziert
- Rechtzeitiges Drehen nicht nachhaltiger Biokraftstoffbestände bis zum Jahresende erforderlich
- Sicherstellung, dass nur noch als nachhaltig deklarierte Ware eingekauft wird.
- Aufnahme der Nachhaltigkeits(teil)nachweise für jede Anlieferung
- Ermittlung des Anteils „anrechenbarer“ Biokraftstoffe im Fertigprodukt auf Basis der Nachweise über die Biobilanz.
- Ausgabe der Nachhaltigkeitsteilnachweise an die Kunden bzw. Zurückhaltung für die eigene Quote anhand der Aufteilung der Auslieferungen auf versteuerte und unversteuerte Lieferungen sowie Exporte.
- Einforderung und Aufnahme der Nachhaltigkeits(teil)nachweise über den enthaltenen Biokraftstoffanteil bei Fertigprodukteinlagerungen
- Kontrolle darüber, dass für jeden auf die Quote anzurechnenden Biokraftstoffanteil vom jeweiligen Lieferanten ein Nachhaltigkeitsteilnachweis gutgeschrieben wird
Neben den bereits jetzt benötigten Komponenten wie:
- Erstellung einer Biobilanz auf Basis der aufgenommenen Biokraftstoffe,
- Verteilung und Erfassung der Biozertifikate,
- Bioliterabgleich mit Kunden und Lieferanten auf Basis unversteuerter Lieferungen und
- der Quotenverwaltung
kommen auf die Lieferstellen und zentralen Vertriebseinrichtungen neue Herausforderungen zu, wie z.B.:
- Buchung der Anlieferungen, d.h. unter anderem
- von Bio Reinprodukten
- von Fertigerzeugnissen mit Bio Anteil
- von Zugängen außer Bio (Additive, Erdölbevorratung, Anfangs- und Endbestände, Produktion)
- Erfassung der Nachhaltigkeitsnachweise und Nachhaltigkeitsteilnachweise.
- Verknüpfung von NHN mit den Anlieferungen
- von Bio Reinprodukten,
- von Fertigerzeugnissen mit Bio Anteilincl. Plausibilitäts- und Mengencheck
- Erweiterung der Biobilanz für die Lieferstellen um die Nachweisbetrachtung
- Aufteilung bzw. Zusammenfassung von NHN von unversteuerten Transporten und deren anschließende Umschreibung auf Rechnungsempfänger in der Datenbank „Nabisy“
- Bereitstellung einer Übersicht, wie viel Nachhaltigkeitsnachweise für die Quote zu berücksichtigen sind und welche an unversteuerte Empfänger übergeben werden
Nachfolgende Grafiken zeigen in vereinfachter Form Beispiele für erforderliche Berechnungen im Rahmen der Biobilanz bei den unterschiedlichen Typen von Lagern:
Während die bisherigen Anforderungen noch über den Einsatz von MS-Excel-Tabellen erfüllt werden konnten, lässt sich zukünftig eine ausreichend transparente Dokumentation nur mit Hilfe datenbankgestützter Systeme sicherstellen. Diese Systeme müssen eine Verwaltung von Einlieferungen und Nachweisen auf Einzelbelegbasis ermöglichen, über komfortable Ein- und Ausgangsschnittstellen verfügen und eine Unterstützung des Systems Nabisy bieten.
Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen möchte die VTA GmbH potentiellen Kunden ihre Hilfe bei der Lösung anstehender Probleme anbieten.
Wir entwickeln derzeit ein Anwendungssystem, das neben den, in dem erfolgreich im Einsatz befindlichen Werkzeug „VTA – Biofuels“, so bewährten Merkmalen wie Mandantenfähigkeit, sichererem und geschützten Zugang für den Nutzer, freie Verwaltung der Zugriffsberechtigungen der Einsteller auf die Zertifikate und Erreichbarkeit über Web-Services auch den o.g. neuen Forderungen des Gesetzgebers optimal Rechnung tragen wird.
So werden wir z.B. über eine direkte oder simulierte Schnittstelle die notwendigen Aufgaben innerhalb des Nabisy – Portals weitgehend automatisieren.
Haben Sie Fragen zum Thema "NABISY"?
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zum Thema "Nachhaltigkeit & Zertifizierung" haben, steht Ihnen unser Support-Team gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Jens Kabelitz
beantwortet Ihre Fragen.
Tel.: +49.(0)5382.9863399
E-Mail: support@comcenture.com
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- Nachhaltige Biokraftstoffversorgung
- Rohstoffversorgung Bioenergie/Biokraftstoff
- Absatzmöglichkeiten von Bioenergieprodukten / Biokraftstoffen
- Palmöl-Zertifikate (Green Certificates)
- Biokraftstoffquoten





